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Die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) der Firma Münchner Computerhilfe

  1. Geltungsbereich
    Die vorliegenden Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) gelten für alle aktuellen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen der Fa. Münchner Computerhilfe und dem Kunden, sofern nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen wurden.

  2. Vertragsabschluss
    Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines Kundenauftrags durch die Fa. Münchner Computerhilfe zustande. Die Annahme kann sowohl in Textform, als auch per E-Mail, Kontaktformular, telefonisch bzw. mündlich erfolgen. Die Fa. Münchner Computerhilfe kann jederzeit von einem Vertrag zurücktreten, wenn aufgrund von störenden Ereignissen durch Dritte oder im Falle von höherer Gewalt, die Arbeit nicht zufriedenstellend erledigt werden kann. Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche zur Erbringung der vereinbarten Leistung erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig, d.h. vor dem vereinbarten Termin, zur Verfügung zu stellen. Den für die vereinbarten Arbeiten notwendigen elektrischen Strom stellt der Auftraggeber auf seine Kosten zur Verfügung. Es steht der Fa. Münchner Computerhilfe frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.
    Sollte der Auftraggeber die zur Erbringung der vereinbarten Leistung erforderlichen Unterlagen und Informationen nicht rechtzeitig zur Verfügung stellen, behält sich die Fa. Münchner Computerhilfe das Recht vor, den vereinbarten Liefer- oder Leistungstermin entsprechend zu verschieben oder vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines Rücktritts durch die Fa. Münchner Computerhilfe aufgrund verspäteter oder nicht erfolgter Bereitstellung der benötigten Unterlagen und Informationen, kann eine Aufwandsentschädigung in Rechnung gestellt werden.

  3. Leistungsumfang
    Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung von der Fa. Münchner Computerhilfe. Änderungen oder Erweiterungen der Leistungen bedürfen grundsätzlich der Zustimmung beider Vertragsparteien.

  4. Preise und Zahlungsbedingungen
    Die Preise für die Leistungen der Fa. Münchner Computerhilfe ergeben sich grundsätzlich aus dem jeweils aktuellen Preisblatt, welches dem Kunden vor Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt wird. Es wird mindestens eine Stunde abgerechnet; die Abrechnung jeder weiteren angefangenen Viertel- oder Halbstunde erfolgt gemäß den Angaben im Preisblatt. Für Vor-Ort-Termine werden Fahrtkosten gemäß Preisblatt berechnet. Darüber hinaus kann die Preisbildung auf Grundlage eines spezifischen Angebots, der Auftragsbestätigung oder mündlichen Absprachen erfolgen.
    Sofern nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzüge zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug von Geschäftskunden ist die Fa. Münchner Computerhilfe gemäß § 288 BGB, Abs. 5 berechtigt, Mahngebühren zu erheben. Der Verzugszinssatz gegenüber Geschäftskunden wird auf 9 Prozentpunkte über den Basiszinssatz festgelegt (§ 288 BGB, Abs. 1). Die Geltendmachung weitergehender Verzugsschäden bleibt hiervon unberührt.

  5. Gewährleistung
    Fa. Münchner Computerhilfe gewährleistet, dass die erbrachten Dienstleistungen frei von Mängeln sind. Sollte ein Mangel auftreten, wird dieser innerhalb einer angemessenen Frist behoben. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl, hat der Kunde das Recht, eine angemessene Minderung des Preises oder die Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.

  6. Haftung
    Die durch die Fa. Münchner Computerhilfe erbrachten Leistungen sind vom Auftraggeber unmittelbar nach Erbringung sorgfältig zu prüfen und etwaige Mängel umgehend, d.h. spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Leistungserbringung, in Textform zu melden. Für nicht umgehend gemeldete Mängel schließt die Fa. Münchner Computerhilfe jegliche Haftungs-, Gewährleistungs- und Regressansprüche ausdrücklich aus. Fa. Münchner Computerhilfe haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung von Kardinalpflichten oder um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

  7. Kündigung
    Ein einmaliger Auftrag kann in Textform bis 1 Monat vor Auftragsausführung ohne Aufwandsentschädigung gekündigt werden. Wird der Auftrag nach dieser Frist gekündigt, bezahlt der Auftraggeber der Fa. Münchner Computerhilfe bis 2 Wochen vor Ausführung 30% des Auftragsvolumens und danach 50% des Auftragsvolumens. Eine Kündigung innerhalb von 1 Woche vor Auftragsbeginn wird zu 70% verrechnet. Wird ein einmaliger Auftrag binnen 24 Stunden vor vereinbartem Ausführungstermin gekündigt, ist der Fa. Münchner Computerhilfe das volle Auftragsvolumen zu bezahlen.

  8. Datenschutz
    Die Fa. Münchner Computerhilfe verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz einzuhalten und personenbezogene Daten des Kunden vertraulich zu behandeln. Weiteres zum Datenschutz ist in der Datenschutzerklärung der Fa. Münchner Computerhilfe unter www.muenchnercomputerhilfe.de/datenschutz nachzulesen.

  9. Schlussbestimmungen
    Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt die gesetzliche Regelung. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Fa. Münchner Computerhilfe.

Stand: 24.04.2023

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